• Schritt 1: Psychotherapeutische Sprechstunde und PTV 11

    Das Ziel: die Dringlichkeit nachweisen

    Der erste Schritt ist die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Ziel ist es, das Formular PTV 11 zu erhalten, das die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Therapie bescheinigt.

    So gehst du vor:

    • Rufe die 116117 an oder nutze das Online-Terminportal, um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren.
    • Nimm den Termin wahr. Danach gibt es zwei mögliche Szenarien:
    • Szenario 1: Die Praxis bietet dir einen Therapieplatz an. Das ist ideal – dann benötigst du dieses Kostenerstattungsverfahren nicht.
    • Szenario 2: Die Praxis kann dir keine Behandlung anbieten. Bitte darum, dir das ausgefüllte Formular PTV 11 auszuhändigen.

    Wichtige Punkte, die du im PTV 11 prüfen solltest:

    • Das Formular sollte eine Verdachtsdiagnose und die Empfehlung für eine ambulante Psychotherapie enthalten, zum Beispiel Verhaltenstherapie.
    • Es sollte angekreuzt sein, dass die Behandlung „zeitnah erforderlich“ ist. Häufig erhältst du außerdem einen Dringlichkeitscode.
    • Es sollte festgehalten sein, dass die Therapie nicht in derselben Praxis durchgeführt werden kann.
  • Schritt 2: Erfolglose Therapieplatzsuche dokumentieren

    Das Ziel: ein Protokoll deiner Suche

    Die Krankenkasse benötigt Nachweise darüber, dass du erfolglos versucht hast, einen Therapieplatz bei einer Vertragspsychotherapeutin oder einem Vertragspsychotherapeuten zu finden. Dokumentiere dafür alle Anrufe und E-Mails.

    So gehst du vor:

    • Suche in deiner Region nach Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung, zum Beispiel über die 116117, die Websites der Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes.
    • Kontaktiere mindestens 5–10 Praxen telefonisch oder per E-Mail. Frage ausdrücklich nach einem Therapieplatz, nicht nur nach einem Erstgespräch.
    • Protokolliere jeden Kontaktversuch. Notiere Datum, Uhrzeit, Name der Praxis, Ansprechperson und Ergebnis, zum Beispiel „Warteliste > 6 Monate“, „keine Aufnahme neuer Patient:innen“ oder „telefonisch nicht erreichbar“.

    Eine Wartezeit von mehr als drei Monaten gilt als unzumutbar und kann das Kostenerstattungsverfahren begründen.

  • Schritt 3: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

    Das Ziel: Bestätigung der Notwendigkeit

    Zusätzlich zum PTV 11 verlangen viele Krankenkassen eine kurze Bescheinigung deiner Hausärztin, deines Hausarztes oder einer Fachärztin beziehungsweise eines Facharztes, zum Beispiel aus der Psychiatrie. Darin soll bestätigt werden, dass die Psychotherapie dringend und unaufschiebbar ist.

    So gehst du vor:

    • Vereinbare einen Termin in deiner ärztlichen Praxis.
    • Erkläre deine Situation und bitte für den Antrag auf Psychotherapie um eine Notwendigkeits- oder Dringlichkeitsbescheinigung.
    • Die Bescheinigung sollte bestätigen, dass eine längere Wartezeit auf eine Therapie aus medizinischer Sicht nicht zumutbar ist.

    Vorlage für die Bescheinigung:

    Ärztliche Bescheinigung der Dringlichkeit einer ambulanten Psychotherapie
    
    
    Name der/des Patientin/en: 
    
    Geburtsdatum:
    
    Diagnose (ICD-10):
    
    
    Bei der/dem oben genannten Patienten/in liegt eine akute psychische Erkrankung vor. Wir sehen eine ambulante Psychotherapie für die/den Patientin/en als dringend indiziert an.
    
    Mit dieser Dringlichkeitsbescheinigung möchten wir die Unaufschiebbarkeit einer Psychotherapie unterstreichen und befürworten eine sofortige Einleitung einer Therapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.
    
    (Ort, Datum):
    
    (Stempel, Unterschrift):
  • Schritt 4: Antrag bei der Krankenkasse einreichen

    Das Ziel: alle Unterlagen vollständig einreichen

    Jetzt kannst du deinen Antrag auf Kostenerstattung zusammenstellen. Wir empfehlen, ihn per Einschreiben an deine Krankenkasse zu senden.

    Liste der erforderlichen Unterlagen:

    1. Antragsschreiben: dein formeller Antrag auf Kostenerstattung (siehe deutschsprachige Vorlage weiter unten).
    2. Formular PTV 11 aus der psychotherapeutischen Sprechstunde (siehe Schritt 1).
    3. Protokoll der erfolglosen Therapieplatzsuche (siehe Schritt 2).
    4. Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung (siehe Schritt 3).
    5. Bescheinigung der Privatpraxis: eine Bestätigung von uns (oder einer anderen Privatpraxis), dass die Behandlung zeitnah beginnen kann. Du erhältst sie nach unserem ersten Kontakt.

    Vorlage für dein Antragsschreiben:

    [Ihr Name]
    [Ihre Straße & Hausnummer]
    [Ihre PLZ & Stadt]
    [Ihre Versichertennummer]
    
    An
    [Name Ihrer Krankenkasse]
    [Straße & Hausnummer]
    [PLZ & Stadt]
    
    [Ort], [Datum]
    
    Antrag auf Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    hiermit beantrage ich die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie in der Privatpraxis von [Name des Therapeuten/der Therapeutin], da ich trotz intensiver Suche innerhalb einer zumutbaren Frist keinen Behandlungsplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden konnte.
    
    Die dringende Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung wurde im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt. Die entsprechenden Unterlagen (PTV 11 und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) lege ich diesem Schreiben bei.
    
    Wie Sie dem beigefügten Protokoll entnehmen können, war meine Suche nach einem kassenärztlichen Therapieplatz erfolglos. Die Wartezeiten betragen durchgehend mehr als drei Monate. Die Privatpraxis von [Name des Therapeuten/der Therapeutin] hat mir hingegen eine kurzfristige Aufnahme der Behandlung zugesichert, eine entsprechende Bescheinigung liegt ebenfalls bei.
    
    Aufgrund der Systemversäumnisse bei der Sicherstellung einer zeitnahen Versorgung bin ich gezwungen, diese Leistung eines Privatanbieters in Anspruch zu nehmen. Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten für probatorische Sitzungen und die anschließende Therapie.
    
    Ich verweise auf die gesetzliche Frist zur Bearbeitung meines Antrags nach § 13 Abs. 3a SGB V.
    
    Mit freundlichen Grüßen,
    
    [Ihre Unterschrift]
    [Ihr Name]
    
  • Schritt 5: Was tun, wenn dein Antrag abgelehnt wird?

    Das Ziel: Widerspruch einlegen

    Eine Ablehnung ist frustrierend, aber häufig nicht das letzte Wort. Es ist wichtig, dass du schriftlich Widerspruch einlegst. Die Krankenkasse ist verpflichtet, dir eine Alternative anzubieten. Tut sie das nicht, sind deine Erfolgsaussichten gut.

    Vorlage für deinen Widerspruch:

    [Ihr Name]
    [Ihre Straße & Hausnummer]
    [Ihre PLZ & Stadt]
    [Ihre Versichertennummer]
    
    An
    [Name Ihrer Krankenkasse]
    [Straße & Hausnummer]
    [PLZ & Stadt]
    
    [Ort], [Datum]
    
    Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Ablehnungsschreibens]
    Aktenzeichen/Vorgangsnummer: [Falls vorhanden]
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom [Datum des Schreibens] ein.
    
    Sie haben meinen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V abgelehnt. Die von Ihnen genannten Gründe weise ich zurück. Alle notwendigen Unterlagen, die eine unaufschiebbare und notwendige Behandlung sowie das Systemversämnis belegen, lagen meinem Antrag bei.
    
    Sie haben mir in Ihrer Ablehnung keine zumutbare, zeitnahe Behandlungsalternative bei einem Vertragstherapeuten genannt. Somit kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach.
    
    Ich fordere Sie daher erneut auf, meinen Antrag zu genehmigen und die Kosten für die Behandlung zu übernehmen.
    
    Sollten Sie diesen Widerspruch ablehnen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
    
    Mit freundlichen Grüßen,
    
    [Ihre Unterschrift]
    [Ihr Name]
    

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf divergentbrain.org veröffentlicht. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle fachliche Beurteilung oder Behandlung.